Social Networks & AGBs

Kategorien: Allgemein

Heute habe ich die neuen Geschäftsbedingungen von StudiVZ erhalten und mir echt Zeit genommen Sie durchzulesen, ohne mich vorher in der Blogosphäre zu informieren! Mir sind vor allem folgende Teile (trotz Entschärfung durch StudiVZ) aufgestoßen:

“Ich willige ein, dass studiVZ die von mir bei der Registrierung mitgeteilten Daten (z.B. Geschlecht und besuchte Hochschule etc.), die von mir freiwillig innerhalb meines eigenen Profils (“Meine Seite”) eingetragenen Daten (z.B. Studienrichtung-/gang, Interessen, Clubs/Vereine, Musikrichtung/Bands, Lieblingsbücher/-filme etc.) sowie meine Mitgliedschaft in Gruppen (“Meine Gruppen”) dazu nutzt, um mir gezielt personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und Services über das studiVZ-Netzwerk zu präsentieren bzw. präsentieren zu lassen (z.B. eine auf meine/n Studienrichtung-/gang ausgerichtete
Buchempfehlung; Produktwerbung, die auf meinen Interessen beruht etc.). “

=> Dies öffnet der personalisierter Werbung Tür und Tor, wie bereits im April diesen Jahres von uns prophezeit!

“Ich willige ein, dass studiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von
Straftaten. “

=> Der Überwachungsstaat freut sich sicher darüber!

Im Anschluss machte ich mich auf die Suche, ob ich der Einzige bin, dem diese AGBs negativ aufgefallen sind, und siehe da: Viele Blogger haben sich dem Thema vor mir schon angenommen: Hier, hier, hier, hier oder hier!

Was heißt dies für touristische Social Networks? Lernt aus den Fehlern von StudiVZ und Co.

Welches nationale Recht gilt? Ist ein Inlandbezug vorhanden? Passt das Recht auf Social Networks? Kann das Recht überhaupt durchgesetzt werden? Die Nutzung von AGBs ist unerlässlich, achtet aber darauf, was Ihr damit macht! Beispiele wie z.B. CoolAustria.com zeigen, dass auch touristische Social Networks vor Fehlgriffen bei den AGBs nicht gescheut sind (Siehe hier!).

FB

Nachtrag: Artikel in der SZ und bei SpiegelOnline zum Thema!

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