Spiegel Online berichtet heute sehr ausführlich darüber, wie gnadenlos deutsche Richter Web 2.0-Firmen für Kommentare und Aussagen ihrer Nutzer bestrafen und somit die gerade erworbenen Freiheiten des Web 2.0-Gedankens eingeschränkt werden.
“Wo immer Nutzer Inhalte einstellen, muss der Plattformbetreiber Klagen befürchten. Störer kann nach deutscher Rechtssprechung jeder sein.”
Was bedeutet dies nun für den Tourismus: Muss jeder Reisebürobetreiber befürchten vors Gericht gezerrt zu werden, wenn sich jemand auf seiner Internetseite über eine Hotel oder Fluglinien lautstark beschwert? Welche Folgen hat dies für Hotel-Bewertungsplattformen und Co.? Ist dies der Grund für eine weit verbreitete Zensur?
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Also sachte, sachte. Beschweren ist etwas anderes als diffamieren oder lügen.
Beispiel: Die Behauptung “Der Hotellier ist ein Betrüger!” würde unter eine Abmahnung fallen.
Beschwerden und Meinungen darf man prinzipiell immer abgeben, außer es handelt sich um heikle Themen. Aber das wird uns im Tourismus eher nicht betreffen.
Viel Infos gibt es im Law-Blog von Uwe Vetter
Beispiel: Die Behauptung “Der Hotellier ist ein Betrüger!â€? würde unter eine Abmahnung fallen.
Es muss natürlich heißen: Die falsche Behauptung “Der Hotellier ist ein Betrüger!â€? würde unter Strafe fallen.
das problem gab es es schon immer und ist so alt wie internetforen selber. siehe forenurteil hamburg: kann der betreiber eines forums als mitstörer für inhalte auf seiner seite in haftung genommen werden – ja kanner, so lange er nicht innerhalb von einer gewissen zeitspanne diese inhalte beseitigt. dies legt vielen forenbetreiber eine vielzahl von prüfpflichten und damit eine erhebliche belastung auf, die für kleine betreiber kaum zu stemmen sind. Di ealte Faustrege´l: 50% eines guten onlineproduktes machen die anwaltskosten aus.
Veröffentlicht am 21. Juni 2007 um 18:54 Uhr